Die Dienstflagge der Bundesbehörden in Deutschland ist ein Symbol der souveränen Tätigkeit und des Dienstes der Behörden des Bundes. Sie wird bei staatlichen Zeremonien, offiziellen Anlässen und bei dienstlichen Angelegenheiten gehisst.
Die Dienstflagge besteht aus dem Bundesadler auf einem gold-gelben Grund. Der Bundesadler ist ein stilisierter Adler, der einen Lorbeerkranz um die beiden Kopfseiten hält. Der gold-gelbe Hintergrund symbolisiert die repräsentative Würde und den hohen Stellenwert der Bundesbehörden.
Die Proportionen der Dienstflagge sind in der Bundesflaggenverordnung festgelegt. Die Höhe beträgt drei Fünftel der Länge, und die Flügelspannweite des Bundesadlers nimmt zwei Fünftel der Länge ein.
Die Dienstflagge wird auf Behördengebäuden, Dienstfahrzeugen und bei offiziellen Veranstaltungen gehisst. Bei der gleichzeitigen Anwesenheit der Bundesflagge und der Dienstflagge hat die Bundesflagge den höheren Rang und wird auf der rechten Seite platziert.
Die Dienstflagge der Bundesbehörden ist ein Symbol für die Ausübung der Hoheitsgewalt des Bundes und wird entsprechend mit Respekt behandelt.
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